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GOT (sprich: Ge Oh Te) -
was ist das eigentlich?
GOT steht als Abkürzung für Gebührenordnung
für Tierärzte und ist eine Rechtsverordnung, die
vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind.
Sie wird von der Bundesregierung erlassen und ist für alle
praktizierenden Tierärzte bindend.
Die aktuelle GOT wurde 1999 erlassen!
Neben den 11 Paragraphen, welche die Anwendung der GOT
im Detail regeln, enthält die GOT auch noch ein
Gebührenverzeichnis, in dem rund 800 tierärztliche
Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgelistet sind. Für
jede dieser Positionen ist ein Gebührenrahmen benannt, der vom
1-fachen bis hin zum 3-fachen Satz reicht.
Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt nach den besonderen
Umständen des einzelnen Falles den Multiplikationsfaktor bestimmen.
Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungssituationen
(Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand, Nacht- oder Notdienst etc.) gerecht
zu werden und auch die in 11 Jahren fortgeschrittene Inflation
auszugleichen.
Über- oder Unterschreitungen dieses
Gebührenrahmens sind nur in begründeten Einzelfällen und
nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Die Gebührensätze für die einzelnen medizinischen
Schritte werden nach dem Baukastenprinzip zusammengesetzt, was für
den Laien nicht immer ohne Erläuterungen nachvollziehbar ist.
Fehlinterpretationen und Missverständnisse sind aus diesem Grunde
nicht gerade selten, insbesondere wenn in diversen Medienberichten aus
der GOT nur unvollständig zitiert wird.
Die angegebenen Preise der GOT enthalten keine zur Anwendung gekommenen
Medikamente und medizinischen Verbrauchsmaterialien.
Das sind zumeist nur kleinere Posten, die aber den Endpreis trotzdem
für jedes Individuum variabel gestalten.
Zu guter Letzt kommt dann auch noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von
derzeit 19 % hinzu.
Der Staat verdient also auch immer an der tierärztlichen Betreuung
Ihres Tieres mit!
Scheuen Sie sich nicht zu fragen, sofern Sie einen
Abrechnungsschritt nicht ganz nachvollziehen können!
Bitte beachten Sie auch folgendes...
Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört
immer eine allgemeine Untersuchung des Patienten und die Befragung
seines Besitzers zu Auffälligkeiten oder Verhaltensweisen.
Alle weiteren Maßnahmen hängen dann von den Ergebnissen
dieser Erstuntersuchung ab.
Danach entscheidet sich, ob z.B. eine eingehende Untersuchung eines
Organsystems ansteht,
eine Laboruntersuchung eingeleitet wird oder etwas anderes.
Gibt es zum Beispiel Anzeichen auf eine Lahmheit, muß der
Bewegungsapparat eingehend untersucht werden (Hangbein- oder
Stützbeinlahmheit, Schmerzempfindlichkeit lokalisieren etc.).
Ist beispielsweise ein Fremdkörper in der Pfote die Ursache, wird
dieser soweit möglich entfernt und falls nötig, ein
Pfotenverband angelegt.
Wie man schon an diesem einfachen Beispiel erkennt, kann es in dem
Gebührenverzeichnis keine pauschalen Preisangaben geben.
Selbst für Standardeingriffe wie z.B. eine Kastrationen ist dies
eigentlich nicht möglich, wenn wirklich korrekt abgerechnet werden
soll.
Bei solchen Eingriffen kann nämlich auch der Verbrauch von
Medikamenten und Material variieren, oder aber es ergibt sich
während der OP noch ein zusätzlicher Befund, der dann
optimalerweise unter Narkose gleich mit versorgt wird
- wie z.B. die Entfernung eines Tumors oder die sehr gründliche
Ohrreinigung, die sonst wegen starker Abwehrbewegung des Tieres nicht
möglich wäre.
Eigentlich sollte es
selbstverständlich sein, aber ich möchte trotzdem
besonders darauf hinweisen, dass auch die Beratungen per e-mail oder
Telefon eine tierärztliche Leistung darstellt, die entsprechend zu
honorieren ist.
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