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GOT (sprich: Ge Oh Te) - was ist das eigentlich?

GOT steht als Abkürzung für Gebührenordnung für Tierärzte und ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind.
Sie wird von der Bundesregierung erlassen und ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.

Die aktuelle GOT wurde 1999 erlassen!

Neben den 11 Paragraphen, welche die Anwendung der GOT im Detail regeln, enthält die GOT auch noch ein Gebührenverzeichnis, in dem rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgelistet sind. Für jede dieser Positionen ist ein Gebührenrahmen benannt, der vom 1-fachen bis hin zum 3-fachen Satz reicht.
Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles den Multiplikationsfaktor bestimmen.
Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungssituationen (Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand, Nacht- oder Notdienst etc.) gerecht zu werden und auch die in 11 Jahren fortgeschrittene Inflation auszugleichen.

Über- oder Unterschreitungen dieses Gebührenrahmens sind nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Die Gebührensätze für die einzelnen medizinischen Schritte werden nach dem Baukastenprinzip zusammengesetzt, was für den Laien nicht immer ohne Erläuterungen nachvollziehbar ist.
Fehlinterpretationen und Missverständnisse sind aus diesem Grunde nicht gerade selten, insbesondere wenn in diversen Medienberichten aus der GOT nur unvollständig zitiert wird.
Die angegebenen Preise der GOT enthalten keine zur Anwendung gekommenen Medikamente und medizinischen Verbrauchsmaterialien.
Das sind zumeist nur kleinere Posten, die aber den Endpreis trotzdem für jedes Individuum variabel gestalten.
Zu guter Letzt kommt dann auch noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % hinzu.
Der Staat verdient also auch immer an der tierärztlichen Betreuung Ihres Tieres mit!

Scheuen Sie sich nicht zu fragen, sofern Sie einen Abrechnungsschritt nicht ganz nachvollziehen können!

Bitte beachten Sie auch folgendes...
Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört immer eine allgemeine Untersuchung des Patienten und die Befragung seines Besitzers zu Auffälligkeiten oder Verhaltensweisen.
Alle weiteren Maßnahmen hängen dann von den Ergebnissen dieser Erstuntersuchung ab.
Danach entscheidet sich, ob z.B. eine eingehende Untersuchung eines Organsystems ansteht,
eine Laboruntersuchung eingeleitet wird oder etwas anderes.
Gibt es zum Beispiel Anzeichen auf eine Lahmheit, muß der Bewegungsapparat eingehend untersucht werden (Hangbein- oder Stützbeinlahmheit, Schmerzempfindlichkeit lokalisieren etc.).
Ist beispielsweise ein Fremdkörper in der Pfote die Ursache, wird dieser soweit möglich entfernt und falls nötig, ein Pfotenverband angelegt.
Wie man schon an diesem einfachen Beispiel erkennt, kann es in dem Gebührenverzeichnis keine pauschalen Preisangaben geben.
Selbst für Standardeingriffe wie z.B. eine Kastrationen ist dies eigentlich nicht möglich, wenn wirklich korrekt abgerechnet werden soll.
Bei solchen Eingriffen kann nämlich auch der Verbrauch von Medikamenten und Material variieren, oder aber es ergibt sich während der OP noch ein zusätzlicher Befund, der dann optimalerweise unter Narkose gleich mit versorgt wird
- wie z.B. die Entfernung eines Tumors oder die sehr gründliche Ohrreinigung, die sonst wegen starker Abwehrbewegung des Tieres nicht möglich wäre.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, aber ich möchte trotzdem  besonders darauf hinweisen, dass auch die Beratungen per e-mail oder Telefon eine tierärztliche Leistung darstellt, die entsprechend zu honorieren ist. 
 

Tierarztpraxis Birgit Kiel | info@tierarztpraxis-kiel.de